Beitragsordnung

§ 1 – Beitragspflicht

Die Erhebung von Beiträgen richtet sich nach der Vereinssatzung. Mitglieder des Vereines müssen einen Aufnahmebeitrag und einen Jahresbeitrag entrichten. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Im Beitrag sind Familienmitglieder enthalten.

§ 2 – Fälligkeit des Beitrages

Der Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr ist bis spätestens 1. Februar zu zahlen. Es erfolgt keine Rechnungslegung. Bei Eintritt im Laufe eines Jahres wird der Jahresbeitrag anteilig fällig.

§ 3 – Zahlungsweise

Beiträge sind auf das Vereinskonto zu überweisen. In Ausnahmefällen ist Barzahlung möglich.

Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

IBAN: DE88 8505 0100 0010 0028 12

BIC: WELADED1GRL

§ 4 – Beitragshöhe

Aufnahmebeitrag: 12,- €
Jahresbeitrag: 24,- €

Begründet kann eine Ermäßigung des Jahresbeitrages beim Vorstand beantragt werden. Der Vorstand beschließt über den Antrag.

§ 5 – Mahnungen

Bei Mahnungen wird zusätzlich eine Kostenpauschale von 1,50 € zuzüglich der jeweiligen Portokosten fällig.

Diese Beitragsordnung tritt am 11.07.2015 in Kraft. Die bisherige Beitragsordnung verliert mit Ablauf des 10.07.2015 ihre Gültigkeit.

Die Beitragsordnung kann hier als PDF-Datei abgerufen werden.